Abmahnung

Abmahnung durch den Arbeitgeber


Anwalt Abmahnung Mainz

Zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehört die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern bei unberechtigten Abmahnungen des Arbeitgebers:


Vorstufe zur Kündigung


Eine Abmahnung ist eine disziplinarrechtliche Maßnahme des Arbeitgebers, mit der dieser ein arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten seines Arbeitnehmers beanstandet und gleichzeitig für den Wiederholungsfall mit weiteren Konsequenzen (z. B. der Kündigung des Arbeitsverhältnisses) droht. Sie kann vom Arbeitgeber sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden. 


Unwirksamkeit der Abmahnung


In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine von dem Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung unwirksam ist und der Arbeitnehmer aufgrund dessen die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen kann. Hauptgrund für die Unwirksamkeit einer Abmahnung ist sicherlich, dass der gegen den Arbeitnehmer erhobene Vorwurf eines Fehlverhaltens unzutreffend ist. Daneben kann eine Abmahnung aber auch dann bereits unwirksam sein, wenn sie inhaltlich zu unbestimmt oder aber auch unverhältnismäßig ist.


Klage auf Rücknahme aus Personalakte


Kommt der Arbeitgeber einer außergerichtlichen Aufforderung zur Rücknahme einer Abmahnung aus der Personalakte nicht nach, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem zuständigen Arbeitsgericht hierauf verklagen. Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Klage erhoben werden muss, gibt es nicht. Da der Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers bei längerem Abwarten aber verwirken kann, ist es grundsätzlich empfehlenswert, zeitnah nach Erhalt gegen eine unberechtigte Abmahnung des Arbeitgebers vorzugehen.  


Anwaltskosten für Klageverfahren


Als Streitwert für eine Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wird in der Regel ein Bruttomonatsgehalt zugrundegelegt. Anders als im normalen Zivilprozessverfahren, wo grundsätzlich die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss, muss in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren jede Partei seine Anwaltskosten selbst bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht in dem Verfahren feststellt, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung tatsächlich unberechtigt gewesen ist. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche auch das Rechtsgebiet Arbeitsrecht einschließt, ist daher für einen Arbeitnehmer absolut empfehlenswert.

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Mainz-Gonsenheim


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