Rechtsanwalt Thorsten Jawinski
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim
Seit meiner meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 bin ich im Rechtsgebiet Verkehrsrecht tätig:
Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich für meine Mandanten um die Schadensregulierung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, mache ich diese Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geltend. Bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung kümmere ich mich um die Durchsetzung der sog. Fluggastrechte gegenüber der Fluglinie. [ mehr ]
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Rechtsanwalt Thorsten Jawinski
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim
Seit meiner meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 bin ich im Rechtsgebiet Verkehrsrecht tätig:
Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich für meine Mandanten um die Schadensregulierung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, mache ich diese Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geltend. Bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung kümmere ich mich um die Durchsetzung der sog. Fluggastrechte gegenüber der Fluglinie. [ mehr ]
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Zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
Bitte beachten Sie, dass es auch Bereiche im Rechtsgebiet Verkehrsrecht gibt, in denen ich nicht anwaltlich tätig bin. Hierzu gehören unter anderem Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer.
Bitte beachten Sie, dass es auch Bereiche im Rechtsgebiet Verkehrsrecht gibt, in denen ich
nicht anwaltlich tätig bin. Hierzu gehören unter anderem Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer.
Wird ein Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt, können dem Eigentümer des Fahrzeuges Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer / Halter des gegnerischen Fahrzeuges sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zustehen. Zu den Schadensersatzansprüchen gehören nicht nur die anfallenden Reparaturkosten, sondern unter Umständen auch eine Wertminderung, die Kosten für einen Leihwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten oder die Kosten für einen Gutachter. Trifft den Fahrer ein Mitverschulden am Unfall, erfolgt in den Regel nur eine anteilige Erstattung der Ansprüche durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wenn bei einem Verkehrsunfall der Fahrer oder ein sonstiger Fahrzeuginsasse verletzt wird, können Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Gesetzliche Regelungen zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es nicht. Entscheidend ist die Art und der Umfang der erlittenen Verletzung. Im Vergleich zu den USA sind die Schmerzensgelder, die deutsche Gerichte Unfallopfern zusprechen, vergleichsweise gering.
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann sich einer Unfallflucht (auch Fahrerflucht genannt) strafbar machen. Strafrechtlich droht hierfür gemäß § 142 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zivilrechtlich kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu Regressansprüchen der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung führen.
Bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden kann dem Flugpassagier eine sog. Fluggastentschädigung gegen die Fluglinie zustehen. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab und kann bis zu € 600,00 pro Person betragen.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M.
Kurt-Schumacher-Straße 41 B
55124 Mainz-Gonsenheim
Telefon: 06131 - 4809338
Telefax: 06131 - 9325438
E-Mail: ra@jawinski.com
RECHTSANWALT THORSTEN JAWINSKI