Schadensersatz

Schadensersatz und Schmerzensgeld


Anwalt Schadensersatz Mainz

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall:


Schadensregulierung mit Haftpflichtversicherung


Im Falle eines Unfalles ist es immer sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kümmert. Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen unklar ist, wer den Unfall verursacht hat, sondern auch dann, wenn der Unfallgegner bereits eingeräumt hat, dass er Schuld an der Kollision war. Auch in solchen Fällen wird später von der Versicherung der Gegenseite immer wieder gerne eingewendet, dass zumindest eine Mitschuld an dem Unfall besteht. Wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug mehr als € 1.000,- beträgt, ist es zudem auch immer empfehlenswert, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.


Anspruch auf Schadensersatz


Zu den Schadensersatzansprüchen, die beim Unfallgegner geltend gemacht werden können, gehören nicht nur die Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges und das Sachverständigengutachten, sondern auch Abschleppkosten, Mietwagenkosten und die Kosten des mit der Schadensregulierung beauftragten Anwaltes. Wird während der Dauer der Reparatur kein Mietwagen in Anspruch genommen werden, kann in der Regel ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden. Ein Entschädigungsanspruch für eine Wertminderung kommt dann in Betracht, wenn das beim Unfall beschädigte Fahrzeug erst wenige Jahre alt ist.


Anspruch auf Schmerzensgeld


Wurden der Fahrer oder andere Insassen des Fahrzeuges bei dem Unfall verletzt, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Art der Verletzung und der Dauer der Heilung. In jedem Fall sollten für die Geltendmachung von Schmerzengeldsansprüchen ärztliche Atteste und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden können.  


Anspruch auf Verdienstausfall


Bei Personenschäden durch einen Verkehrsunfall kommen unter Umständen auch Ansprüche auf Verdienstausfall in Betracht. Relevant ist dies insbesondere bei Selbständigen und Freiberuflern, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim


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