Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag


Anwalt Aufhebungsvertrag Mainz

Zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehört insbesondere auch die Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen:


Alternative zur Kündigung


Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, welche die Beendigung des zwischen beiden Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses regelt. Insbesondere in Fällen, in welchen der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) genießt, bietet der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, den er nicht mehr weiterbeschäftigen möchte, oftmals einen Aufhebungsvertrag an. Hierdurch möchte der Arbeitgeber verhindern, dass er den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer kündigen muss und dieser sich anschließend gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzt.


Abfindung für Arbeitnehmer


Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien darin auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes wird oftmals die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer vereinbart. Die Höhe der Abfindung ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen den Parteien. In der Regel wird sich hierbei auf ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit geeinigt. Des weiteren enthält ein Aufhebungsvertrag üblicherweise Regelungen zu noch bestehenden Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers sowie über den Inhalt seines Arbeitszeugnisses.


Schriftform erforderlich


Gemäß § 623 BGB müssen Verträge, die die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln, schriftlich geschlossen werden. Mündlich geschlossene Aufhebungsverträge sind daher nichtig. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann - je nachdem wie der Vertrag inhaltlich ausgestaltet ist - zu einer zeitweisen Sperre des Arbeitslosengeldes führen.   

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Mainz-Gonsenheim


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