Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung


Anwalt Einvernehmliche Scheidung Mainz

Als Rechtsanwalt für Familienrecht vertrete ich meine Mandanten auch bei einer sogenannten "Einvernehmlichen Scheidung" vor dem Familiengericht:


Wenn sich die Ehegatten über sämtliche Scheidungsfolgen (Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder etc.) einig sind oder die Scheidungsfolgen sogar bereits im Vorfeld in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben, lohnt es sich über eine "Einvernehmliche Scheidung" nachzudenken. 


Scheidung mit nur einem Anwalt


Hierbei beauftragt nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt, der für ihn dann den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte kann der Scheidung anschließend selbst zustimmen, ohne dass er hierfür einen eigenen Anwalt beauftragen muss. Grundsätzlich herrscht zwar in Ehesachen Anwaltszwang, d. h. man muss sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vor dem Familiengericht vertreten lassen und kann dort keine eigenen Anträge stellen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG für die Zustimmung zur Scheidung. 


Kosten für nur einen Rechtsanwalt


Die Kosten für den Anwalt, der im Auftrag eines Ehegatten den Scheidungsantrag eingereicht hat, teilen sich beide Ehegatten üblicherweise im Innenverhältnis, ebenso die für das Scheidungsverfahren anfallenden Gerichtskosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich also die Kosten für einen zweiten Anwalt einsparen. Ein weiterer Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass dort in der Regel weniger Zeit bis zum Scheidungstermin vergeht.

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Familienrecht in Mainz-Gonsenheim


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